Erbschaftssteuer
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird.
Besteuerung
Wert des steuerlichen Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7% | 15% | 30% |
300.000 € | 11% | 20% | 30% |
600.000 € | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
> 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Siehe auch
Erbfolge
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
-.-.-.-