Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsbeschränkungen
Version vom 26. April 2021, 04:12 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Dese Fälle sind vom Rechtsschutz ausgenommen
- die Ursache liegt innerhalb der Wartezeit,
- aus einer vorsätzlicher Handlung
- aus einer rechtswidriger Handlung
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten
- wenn mangelnde Erfolgsaussichten bestehen
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