Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsbeschränkungen
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Diese Fälle sind vom Rechtsschutz ausgenommen.
- die Ursache liegt innerhalb der Wartezeit,
- aus einer vorsätzlicher Handlung,
- aus einer rechtswidriger Handlung,
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten,
- wenn mangelnde Erfolgsaussichten bestehen.
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