Verzicht auf Rücktritt bei Obliegenheitsverletzung
Version vom 21. Mai 2019, 05:13 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Anzeigepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet: Bevor ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, muss der Antragsteller dem Versicherer alle relevanten Gefahrenumstände mitteilen. Auf das damit verbundene Rücktrittsrecht verzichtet die Bayerische zum Vorteil des Versicherten.
👁 Siehe auch: Besserstellungsklausel
👁 Siehe auch: Vorsorgeversicherung
👁 Siehe auch: Innovationsklausel, updateklausel
Schlagwort: vorteilhafte Vertragsklausel, Best Leistungs Garantie
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-