Besserstellungsklausel
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Sollte sich in einem konkreten Schadensfall herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorversicherers besser oder höher sind, wird der Versicherer auf Wunsch nach den Bedingungen des Vorvertrages entschädigen.
Siehe auch:
Vorsorgeversicherung
Innovationsklausel, updateklausel
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