Risikoausschluss
Version vom 14. Mai 2021, 15:07 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Bei jeder Versicherung gibt es Grenzen des Versicherungsschutzes. Mit einem Risikoausschluss, diese sind im Versicherungsschein zu benennen, ist der Versicherer für das benannte Risiko von der Leistungspflicht befreit. Diese Risikoausschlüsse finden sich in der Überzahl in den Sparten der Personenversicherungen als Vorerkrankungen, wie der Krankenversicherung, Lebensversicherung usw.. Risikoausschlüsse könne befristet werden, d.h. nach einer bestimmten Dauer und der Besserung des Risikos, können diese wieder entfallen oder mit einem Beitragsaufschlag belegt werden.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-