Risikoausschluss
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Bei jeder Versicherung gibt es Grenzen des Versicherungsschutzes. Mit einem Risikoausschluss, diese sind im Versicherungsschein zu benennen, ist der Versicherer für das benannte Risiko von der Leistungspflicht befreit. Diese Risikoausschlüsse finden sich in der Überzahl in den Sparten der Personenversicherungen als Vorerkrankungen, wie der Krankenversicherung, Lebensversicherung usw.. Risikoausschlüsse können befristet werden, d.h. nach einer bestimmten Dauer und der Besserung des Risikos, können diese wieder entfallen oder mit einem Beitragsaufschlag belegt werden.
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