Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit
Version vom 15. März 2021, 11:45 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).
⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Verschuldensformen
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
-.-.-.-