Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit
Version vom 24. Mai 2017, 06:49 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten Bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).
⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Verschuldensformen
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
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