Kfz Versicherung, Schadenfreiheitsrabatt

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Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt kommt ursprünglich aus dem Bereich der Kfz-Versicherung. Mittlerweile wird das System in ähnlicher Form in anderen Versicherungssparten auch angewendet, wie z.B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung, usw..

In der Kfz-Versicherung spiegelt der Schadenfreiheitsrabatt die Dauer wieder, in der der Versicherungsnehmer schadenfrei ist, ausgedrückt wird dies in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Das Schadenfreiheitrabatt-System wird in der Kfz Versicherung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Kfz-Vollkaskoversicherung angewendet. Hinter den einzelnen SF-Klassen sind Beitragssätze hinterlegt, die zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen werden.

Die Schadenfreiheitsklassen im Überblick

SF-Klasse Bedingung Beitragshöhe in Prozent
SF M (Malusklasse) Fahranfänger nach eigenverschuldetem Unfall über 100 %
SF S nach Rückstufung aus SF 1 über 100 %
SF 0 Fahranfänger über 100 %
SF ½ mind. 3 Jahre EU-Führerschein über 100 %
SF 1 1 schadenfreies Jahr ca. 65 - 100 %
SF 2 2 schadenfreie Jahre ca. 60 %
SF 3 3 schadenfreie Jahre ca. 55 %
SF 4 4 schadenfreie Jahre ca. 50 %
SF 5 - SF 10 5 - 10 schadenfreie Jahre ca. 40 - 45 %
SF 11 - SF 20 11 - 20 schadenfreie Jahre ca. 30 - 40 %
SF 21 - SF 35 21 - 35 schadenfreie Jahre ca. 20 - 30 %