Kfz Versicherung, Schadenfreiheitsrabatt

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Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt kommt ursprünglich aus dem Bereich der Kfz-Versicherung. Mittlerweile wird das System in ähnlicher Form in anderen Versicherungssparten auch angewendet, wie z.B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung, usw..

In der Kfz-Versicherung spiegelt der Schadenfreiheitsrabatt die Dauer wieder, in der der Versicherungsnehmer schadenfrei ist, ausgedrückt wird dies in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Das Schadenfreiheitrabatt-System wird in der Kfz Versicherung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Kfz-Vollkaskoversicherung angewendet. Hinter den einzelnen SF-Klassen sind Beitragssätze hinterlegt, die zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen werden.

Die Schadenfreiheitsklassen im Überblick

SF-Klasse Bedingung Beitragshöhe in Prozent
SF M (Malusklasse) Fahranfänger nach eigenverschuldetem Unfall über 100 %
SF S nach Rückstufung aus SF 1 über 100 %
SF 0 Fahranfänger über 100 %
SF ½ mind. 3 Jahre EU-Führerschein über 100 %
SF 1 1 schadenfreies Jahr ca. 65 - 100 %
SF 2 2 schadenfreie Jahre ca. 60 %
SF 3 3 schadenfreie Jahre ca. 55 %
SF 4 4 schadenfreie Jahre ca. 50 %
SF 5 - SF 10 5 - 10 schadenfreie Jahre ca. 40 - 45 %
SF 11 - SF 20 11 - 20 schadenfreie Jahre ca. 30 - 40 %
SF 21 - SF 35 21 - 35 schadenfreie Jahre ca. 20 - 30 %


Auswirkungen der Schadenfreiheitsklasse

Die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse wirkt sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrages aus. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Zusätzlich beeinflusst die Regionalklasse sowie die Typklasse den Beitrag. Die Typklasse ist ein Indiz dafür, wie häufig ein Fahrzeug des gleichen Typs statistisch in einen Unfall verwickelt ist. Je häufiger, umso teurer. Die Regionalklasse spiegelt die Unfallstatistik des Zulassungsbezirks wieder. So ist der Versicherungsbeitrag für unfallträchtige Regionen meist erheblich höher.


Teilkaskoversicherung – Schadenfreiheitsklasse

In der Teilkaskoversicherung findet das System der Schadenfreiheitsklasse keine Anwendung. Hintergrund hierfür ist, dass im Rahmen der Teilkaskoversicherung keine Leistungen für selbstverschuldete Schäden erbracht werden. Somit existiert in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklasse.


Schadenfreiheitsklassen auch für Motorräder

In der Motorradversicherung erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen analog der Kfz-Versicherung. Auch die Hochstufung aufgrund eines verursachten Schadens erfolgt wie in der Kfz-Versicherung.


Übertragung der Motorrad Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklassen in der Motorradversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden:


Wechsel der Versicherungsgesellschaft:

Beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann der bereits erfahrene Schadenfreiheitsrabatt auf die neue Versicherungsgesellschaft mitgenommen werden. Jedoch muss der neue Rabatt nicht dem alten Rabatt entsprechen. Den Versicherungsgesellschaften steht es frei, eigene Rabatte den jeweiligen Schadenfreiheitsklassen zuzuordnen.


Wechsel des Fahrzeugs:

Wird das Fahrzeug gewechselt, so kann der Schadenfreiheitsrabatt mitgenommen werden. Wie zum Beispiel beim Wechsel von einem Motorrad zu einem Auto, oder auch umgekehrt. Jedoch ist zu beachten, dass je nach Fahrzeugart unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen gelten, die bei einem Wechsel des Fahrzeugs neu zugeordnet werden.


Übertrag auf eine andere Person:

Bei einigen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit, dass der Schadenfreiheitsrabatt auf eine dem Versicherungsnehmer nahestehende Person übertragen wird. Zu den nahestehenden Personen zählen z.B. der Ehepartner, die Kinder, die Enkel oder die Geschwister.


Schadenfreiheitsrabatt nach Unterbrechung der Versicherung

Insbesondere in der Motorradversicherung wird das Saisonkennzeichen oftmals genutzt, um Versicherungsbeiträge einsparen zu können. Besteht der Versicherungsschutz für mindestens 180 Tage, so ist ein Aufstieg in eine bessere Schadenfreiheitsklasse bei Schadenfreiheit bei vielen Versicherungsgesellschaften möglich.


Unterbrechungsdauer 6 bis 12 Monate

Ist der Versicherungsschutz für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten unterbrochen, so wird meist die Schadenfreiheitsklasse erhalten.


Unterbrechungsdauer länger als 1 Jahr

Beträgt die Unterbrechungsdauer mehr als 1 Jahr, so erfolgt bei einigen Versicherungsunternehmen bei der Wiederaufnahmen der Kfz-Versicherung eine Neueinstufung. Meist jedoch gewähren die Versicherungsunternehmen die alte Schadenfreiheitsklasse weiter.


Unterbrechungsdauer länger als 7 Jahre

Liegt eine Unterbrechungsdauer von mehr als 7 Jahren vor, so besteht die Möglichkeit, dass die schadenfreie Zeit vor der Unterbrechung berücksichtigt wird. In der Praxis ist es hilfreich, eine Bestätigung über die Schadenfreiheitsklasse beim vorherigen Versicherungsunternehmen anzufordern um eine bessere Einstufung zu erreichen.


Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch Kostenübernahme

Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt im Regelfall durch einen selbstverschuldeten Unfall. Der Versicherungsnehmer hat oftmals die Möglichkeit den Schaden selbst zu bezahlen, um die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Im Schadensfall wird zunächst die Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und der Versicherungsnehmer über die konkrete Schadenhöhe informiert. Im Regelfall kann sich der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Schadenregulierung entscheiden, ob er die entstandenen Kosten an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet. Somit bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten und es erfolgt keine Rückstufung.

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