Berufshaftpflichtversicherung, Hausverwalter Schadenbeispiele
Versäumnis einer Frist
Der Mietzins für mehrere Mietobjekte, insgesamt 1.200 Mieteinheiten, sollte um 2 % an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Die Hausverwaltung, verantwortlich für den Einzug des Mietzinses, vergaß jedoch die Mieterhöhung durchzusetzen. Das Versäumnis belief sich auf die letzten 5 Monatsmieten. Da das Versäumnis zu spät aufgefallen war, konnten die Erhöhungen der vergangenen Monate nicht mehr durchgesetzt werden. Die Mieterhöhungen konnten somit erst für die zukünftigen Mieten berücksichtigt werden. Es entstand ein Schaden in Höhe von 40.000 €. Die Berufshaftpflichtversicherung der Hausverwaltung hat den Schaden in voller Höhe übernommen.
Verkehrssicherungspflicht
Die Bewohner eines Wohn- und Geschäftshauses haben die Hausverwaltung schon mehrfach darauf hingewiesen, dass bei der Beleuchtung im Treppenhaus ein Defekt besteht. Aufgrund der diffusen Lichtverhältnisse stürzt ein Anwohner die Treppe herab und verletzt sich dabei schwer. Der Anwohner fordert Schadensersatz für den entstandenen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und die Kosten der Heilbehandlung. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt 10.500 €.
Fehlerhafte Wohnungsabnahme
Bei der Übernahme der Wohnung hat der Hausverwalter die mangelhaft ausgeführten Renovierungsarbeiten nicht gesehen. Einige Monate später wird die Wohnung an neue Mieter übergeben, die die Mängel reklamierten. Zwischenzeitlich wurde die Mietkaution an die Vormieter erstattet, so dass keine weiteren Ansprüche mehr gestellt bzw. verrechnet werden konnten. Der Vermieter hat den Hausverwalter zur Übernahme der entstandenen Kosten für die ordnungsmäßige Renovierung der Wohnung aufgefordert. Die Berufshaftpflichtversicherung des Hausverwalters übernahm den Schaden in Höhe von 4.500 €.