Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt / Notar Schadenbeispiele
Beweissicherungsverfahren
Zur Vorbereitung eines Bauprozesses führte ein Rechtsanwalt ein Beweissicherungsverfahren gegen die ausführenden Baufirmen durch. Beim Prozess stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei den Baumängeln um Planungsfehler handelte, die der Architekt zu verantworten hätte. Jedoch war die Frist zur Anspruchsstellung gegen den Architekten bereits verjährt. Die Schadenhöhe belief sich auf 450.000 €.
Formfehler beim Testament
Für die Unternehmensnachfolge soll ein Testament verfasst werden. In diesem soll der Neffe als Alleinerbe eingesetzt werden. Jedoch unterläuft dem Notar ein Formfehler und die Witwe wird zur Alleinerbin. Der Neffe verklagt den Notar und fordert Schadensersatz. Schadenhöhe 600.000 €.
Fristenkontrollbuch
Ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter erhielt von seinem Arbeitgeber die ordentliche Kündigung ausgehändigt. Der Mitarbeiter beauftragte seinen Anwalt dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, da die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt war. Der beauftragte Rechtsanwalt unterlässt die einzuhaltende Frist zur Klageerhebung in sein Fristenkontrollbuch einzutragen. Die Klageerhebung erfolgte daraufhin zu spät. Daher wurde der Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren. Der Mandant machte Schadensersatzforderungen gegen seinen Anwalt geltend. U.a. wegen Verdienstausfalls.
Sittenwidrigkeit
Ein Mandant hatte zur Immobilienfinanzierung ein Darlehen bei seiner Bank aufgenommen. Nach dem Immobilienkauf stellte sich jedoch heraus, dass die Immobilie erhebliche Mängel aufwies. Der Anwalt des Mandanten empfahl zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bank, da dieser den Darlehensvertrag für sittenwidrig hielt. Beim Prozess konnte der Anwalt nicht nachweisen, dass der Darlehensvertrag sittenwidrig war. Für die Sittenwidrigkeit werden besondere Kriterien vorausgesetzt, die als Merkmale der Sittenwidrigkeit gelten. Der Mandant verlor den Prozess und musste sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts übernimmt die Verfahrenskosten in Höhe von 2.600 €.
Verjährungsfrist
Ein Rechtsanwalt rät einem Mandanten zur Einreichung einer Klage, jedoch hatte der Rechtsanwalt den Verjährungsablauf falsch berechnet. Die eingereichte Klage wird vom zuständigen Gericht abgewiesen. Grund der Klageabweisung war, dass der Anspruch bereits verjährt war. Der Mandant fordert die Erstattung der bereits entstandenen Kosten vom Rechtsanwalt in Höhe von 6.500 €.