Berufshaftpflichtversicherung, Versicherungsmakler Schadenbeispiele
Fehlender Versicherungsschutz - Versicherungslücke
Ein Kunde eines Versicherungsmakler schließt mehrere Versicherungsverträge ab, jedoch ist für ein bestimmtes Risiko kein Versicherungsschutz beinhaltet. Der Makler vergisst die Lücke im Versicherungsschutz durch ein entsprechendes Versicherungsprodukt abzusichern, obwohl der Kunde ihm die Informationen gegeben hatte. Ein Schadensfall tritt genau in dem nicht versicherten Bereich ein. Der Kunde macht nunmehr den Schaden gegenüber dem Versicherungsmakler geltend mit der Begründung einer fehlerhaften Beratung und Vermittlung.
Nicht anlegergerechte Beratung
Ein Kunde hat im Beratungsgespräch mit dem Versicherungsmakler klargestellt, dass er im Bereich Altersvorsorge keine riskante Anlagestruktur haben möchte und, dass für ihn die Anlagesicherheit Vorrang vor einer hohen Rendite hat. Der Vermittler weist seinen Kunden nicht auf einen möglichen Totalverlust der Anlage hin. Und, dass die Rendite der Anlage von der Marktentwicklung abhängig ist. Nachdem der Kunde, aufgrund der Marktentwicklung, seine Einlage komplett verloren hat, macht er den Versicherungsmakler dafür verantwortlich und fordert die Einlage von diesem. Die Begründung des Kunden ist, dass er die Einlage nicht getätigt hätte, wenn er Kenntnis über das Anlagerisiko gehabt hätte.
Analyse des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsvermittler beurteilt die Situation des Kunden im Bereich Altersvorsorge nicht richtig, da er unzutreffende Wertmaßstäbe zugrunde legt. Basierend auf der Analyse des Versicherungsmaklers trifft der Kunde einige Entscheidungen, die er bei einer korrekten Analyse nicht getroffen hätte. Wie z.B. Wechsel der Anlagestrategie bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung.