Hausratversicherung, Glasschaden

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Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

In der Hausratversicherung werden Glasbruchschäden nur ersetzt, die aufgrund Leitungswasser, Sturm, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wurden. Hierbei muss es sich um bewegliches Hab und Gut handeln. Bei Glasbruchschäden an Fenster und Türen, also mit dem Gebäude fest verbauter Teile, ist der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung maßgeblich.

  • Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von:

- Bildern
- Vitrinen
- Schränken
- Standspiegeln, Wandspiegeln, Schrankspiegeln
- Glasplatten
- Glasscheiben / Sichtfenster von Öfen, Elektrogeräten, Gasgeräten


  • Im Regelfall können durch Zusatztarife die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an:

- Glascerankochfeldern
- Aquarien
- Terrarien


Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind.


  • Ausschlüsse in der Glasversicherung

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen grundsätzlich Schönheitsfehler und vergleichbare leichte Beschädigungen der Glasoberfläche wie

- Kratzer
- Schrammen
- Trübungen des Glases
- Absplitterungen

ebenso nicht enthalten sind Brillengläser und sog. Hohlgläser, wie:

- Vasen
- Lampen
- Trinkgefäße aus Glas


  • Versicherte Kosten der Glasversicherung

Im Schadensfall wird z.B. die Scheibe ersetzt, die zu Bruch ging, sowie sämtliche Materialkosten und alle sonstigen Aufwendungen, die notwendig sind. Je nach Notwendigkeit zählen folgende Kosten dazu:

- Kosten für den beauftragten Handwerker
- Kosten der Notverglasung
- Kosten für den Auf- und Abbau des notwendigen Gerüsts
- Kosten für den Einsatz einer Hebebühne oder Kran
- Kosten für den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Fenstergitter)
- Kosten für Aufräumarbeiten bei schwerwiegenden Schadenfällen, insbesondere bei Vandalismus
- Kosten für die Vermittlung von qualifizierten Handwerkern


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