Kfz Versicherung, Unfall-Ersatzwagen
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Unfall Ersatzwagen
Wer unschuldig in einen Schaden verwickelt wurde, hat für die Reparaturdauer des Kfz u.U. Anspruch auf einen Ersatzwagen. Wird darauf verzichtet, erhält der Versicherungsnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung.
Kann aufgrund eines unverschuldeten Unfalls das Fahrzeug nicht genutzt werden, so besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten hierfür werden von der Kfz-Versicherung übernommen. Trägt der Unfallgegner die volle Schuld am Verkehrsunfall, so ergibt sich, dass der Geschädigte einen Anspruch auf eine vollständige Schadensersatzleistung hat. Das geschädigte Fahrzeug muss repariert werden oder durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt werden.
Oftmals besteht für den Geschädigten nach einem Unfall ein Anspruch auf einen zeitweisen Ersatz durch einen Mietwagen. Insbesondere dann, wenn der Unfallschaden am Fahrzeug gravierend ist, dass dieses nicht mehr gefahren werden kann. Bei einem Totalschaden überbrückt der Mietwagen den Zeitraum, bis ein entsprechendes Ersatzfahrzeug angeschafft werden konnte.
Kein Ersatzfahrzeug bei kurzen Wegen
Ein Ersatzfahrzeug ist nicht zwingend notwendig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometer täglich unterschritten wird. Der Anspruch auf Kostenerstattung für ein Leihfahrzeug entfällt, jedoch können die finanziellen Mehraufwendungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Angemessenes Ersatzfahrzeug nach einen Unfall
Nicht jedes Mietfahrzeug als Unfall Ersatzwagen ist angemessen. Wird ein Mittelklasse-Fahrzeug gefahren, so sollte auch ein Mittelklasse-Fahrzeug als Unfall Ersatzwagen gemietet werden. Zusätzlich sollten die Preise für ein Mietfahrzeug verglichen werden. Ab einer Mietdauer von über drei Tagen ist ein Preisvergleich obligatorisch. Hintergrund hierfür ist, dass auch der Geschädigte eine Mitwirkungspflicht zur Schadenminderung hat.
Daher ist es nicht zulässig ein Mietfahrzeug nach eine Unfall anzumieten, das wesentlich teurer ist, als das eigene Fahrzeug. Wird ein Mietwagen der Luxusklasse angemietet, statt der Mittelklasse, kann der Versicherer bis zu 15 % der Ersatzforderungen einbehalten.
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Unfall Mietwagen, Nutzungsausfall, Nutzungsausfallsentschädigung