Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld Aussteuerung
Das Krankentagegeld ist in den §§ 44 ff. SGB V geregelt und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein Anspruch auf Krankentagegeld besteht für Personen, die aufgrund Krankheit arbeitsunfähig sind oder stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Rehaeinrichtung behandelt werden. Ergänzend besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld wenn der Versicherte der Arbeit fernbleibt, wenn dieser dessen erkranktes Kind betreuen muss. Voraussetzungen hierfür sind:
- das erkrankte Kind ist unter 12 Jahre alt
- oder das erkrankte Kind ist behindert
- die Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege des Kindes kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person übernommen werden
Beginn des Krankentagegeldanspruchs
Der Krankentagegeldanspruch beginnt am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei Beginn der Krankenhausbehandlung oder bei Beginn der Behandlung in der Vorsorgeeinrichtung bzw. Rehaeinrichtung.
Dauer des Krankentagegeldanspruchs
Grundsätzlich ist die Dauer des Krankentagegeldbezugs unbefristet. Wird das Krankentagegeld jedoch aufgrund der selben Krankheit bezogen, so ist die Bezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren befristet.
Aussteuerung nach 78 Wochen
Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt.
Besteht für den Arbeitgeber nach der Aussteuerung keine Beschäftungsmöglichkeit mehr für den Arbeitnehmer, so sollte ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung der verbleibenden Leistungsfähigkeit und der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit gestellt werden. Ansonsten bleibt nur die Beantragung der Grundsicherungsleistungen nach SGB II bzw. Sozialhilfe nach SGB XII.
❗️Die Krankentaggeldversicherung der privaten Krankenversicherung kennt keine Aussteuerung.
Schlagwort: Krankengeld Aussteuerung, Wegfall Krankengeld
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