Krankenversicherung gesetzliche, persönliche Gesundheitsakte "Vivy"
Die persönliche Gesundheitsakte „Vivy“ ist eine digitale Gesundheitsassistentin, in der der Versicherte alle seine Gesundheitsdaten bündeln kann. Die App hilft dabei die Daten einzuordnen und die Gesundheit aktiv gestalten zu können.
Als elektronische Gesundheitsakte hilft „Vivy“ den Versicherten zu vernetzen. U.a. mit:
- Ärzten
- Krankenhäusern
- Laboren
- Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen
So kann der Versicherte selbst bestimmen, welche Informationen aus der App mit wem geteilt werden sollen.
Funktionen der „Vivy“-App
In der „Vivy“-App können die nachfolgenden Informationen durch den Versicherten/Nutzer gespeichert werden:
- Arztbriefe
- Befunde
- Laborwerte
- Medikationspläne
- Notfalldaten
- Impfinformationen
Die App bietet ergänzend nachfolgende Möglichkeiten:
- Management von Arztterminen
- Erinnerung an Impfungen
- Erinnerung an Medikationseinnahme
„Vivy“ als Kommunikationsmöglichkeit mit Leistungserbringern
Der Versicherte/Nutzer kann gespeicherte Daten mit dem behandelnden Arzt teilen, um in der aktuellen Situation helfen zu können. Wie z.B. Röntgenbilder. Auch Ärzte und Labore können die Untersuchungsdaten in der App für den betreffenden Patienten bereitstellen.
Sicherheit der Gesundheitsdaten der „Vivy“-App
Einzig allein der Versicherte/Nutzer hat die Berechtigung über die eigenen Gesundheitsdaten zu entscheiden, welche Informationen in die eigene Gesundheitsakte gelangen. Ebenso bestimmt der Versicherte/Nutzer darüber, ob und in welchem Umfang diese Gesundheitsinformationen mit Ärzten oder anderen Leistungserbringern geteilt werden. Nur durch die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten/Nutzers kann ein Zugriff auf die Daten der „Vivy“-App erteilt werden.
Kosten der „Vivy“-App für den Versicherten
Ziel der „Vivy“-App ist, einer Vielzahl von Versicherten einen kostenfreien Zugang zur App zu gewähren. Dies wird erreicht durch eine Kooperation mit dem Hersteller der App und den Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen, die die jährlichen Kosten für die App übernehmen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht durch Änderung der Satzung nach § 68 SGB V die Möglichkeit den Versicherten die „Vivy“-App kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die „Vivy“-App kann auch von Versicherten genutzt werden, die keine Kooperation geschlossen haben. Die jährlichen Kosten für die App trägt dann der Versicherte/Nutzer.