Kunstversicherung, Schadenbeispiele

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Online-Datenbank „Art-Loss-Register“

Eine Versicherungsnehmer hat eine Sammlung von Grafiken von ihrem Vater geerbt. Diese hat die Versicherungsnehmerin in ihrem Wohnzimmer aufgehängt. Als die Versicherungsnehmerin nach einer Urlaubsreise nach Haus kommt, muss Sie feststellen, dass bei ihr eingebrochen wurde. U.a. wurden die geerbten Grafiken gestohlen. Der finanzielle Schaden wird von der Hausratversicherung übernommen. Jedoch möchte die Versicherungsnehmerin aus ideellen Gründen die Grafiken wieder zurück haben. Im Rahmen der Kunstversicherung würde der finanzielle Schaden ersetzt. Zusätzlich werden die Kosten für das Registrieren in der Online-Datenbank „Art-Loss-Register“ für gestohlene Kunstwerke übernommen. Wenige Monate nach dem Einbruch werden die gestohlenen Grafiken im Internet zum Verkauf angeboten. Mit Hilfe der Online-Datenbank kann die Versicherungsnehmerin ihre Besitzansprüche durchsetzen und bekommt die Grafiken zurück. Schadenhöhe 18.000 €.


Restaurierungskosten und Wertminderung

Ein Versicherungsnehmer hat eine Fotografie eines bekannten New Yorker Fotografen erworben und in seinem Wohnzimmer an die Wand gehängt, neben weiteren Fotografien. Als der Versicherungsnehmer das Wohnzimmer mit dem Staubsauger reinigen möchte, stößt er mit dem Ellbogen an die Fotografie. Diese fällt auf den Boden, wobei eine Ecke stark beschädigt wird. Der Restaurator schätzt den Schaden auf 650 €. Im Rahmen der Kunstversicherung werden die Kosten für die Restauration komplett übernommen. Hätte das Kunstwerk an Wert verloren, so hätte die Kunstversicherung zusätzlich eine Wertminderung bis zu 10 % des Bildwertes ersetzt.