Pflegeversicherung private, Kündigung
Die private Pflegeversicherung wird meist als private Zusatzversicherung abgeschlossen. Rechtlicher Bestandteil der privaten Zusatzversicherung sind die Versicherungsbedingungen und deren Besonderen Bedingungen. In diesen ist die Kündigungsfrist geregelt, die im Regelfall 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres beträgt.
Analog der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen bei der privaten Pflegeversicherung meist auch Bindungsfristen. Im Regelfall belaufen sich diese auf bis zu 3 Jahre. Die Kündigung kann dann erst zum Ablauf der Bindungsfrist vorgenommen werden.
Die fristlose Kündigung der privaten Pflegeversicherung muss begründet werden. Eine Erhöhung des Beitrages durch den Versicherer berechtigt den Versicherungsnehmer zu Kündigung zum Zeitpunkt an welchen der höhere Beitrag fällig wird. Hierbei ist eine Frist von einem Monat zu beachten, die der Versicherer bei der Information zur Beitragserhöhung bekanntgeben muss.
Bei der Formulierung des Kündigungsschreibens sollten die nachfolgenden Angaben nicht fehlen:
- Vertragsnummer bzw. Versicherungsscheinnummer
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
- der Kündigungswunsch selbst inkl. Kündigungstermin
- Ort, Datum und persönliche Unterschrift des Versicherungsnehmers
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