Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:
- der Importeur,
- der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
- der Hersteller eines Teilprodukts,
- der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.
Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.
Siehe auch
Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
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Versicherungsmakler OHG
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D - 82211 Herrsching
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
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Volker Hahn
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