Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so kann die Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werden. Wird jedoch seitens der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, so entfallen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe. Hintergrund ist die Mitteilungspflicht an das Gericht gem. § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO.
- Prozesskostenhilfe bei Strafverfahren
Bei einem Strafverfahren wird keine Prozesskostenhilfe für den Angeklagten gewährt. Bei einer notwendigen Verteidigung greift die Pflichtverteidigung.
Siehe auch: Prozesskostenhilfe Siehe auch § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO