Rechtsschutzversicherung, Versicherungsvertragsrechtsschutz

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Versicherungsumfang
Der Versicherungsumfang der Versicherungsvertragsrechtsschutz beinhaltet die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers aus Versicherungsverträgen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese

  • in unmittelbarem Zusammenhang mit der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen, die im Versicherungsschein genant wurde.
  • der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung


Kein Versicherungsschutz

Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen

  • aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Wasser, zu Lande und in der Luft.
  • Aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit dem Versicherer selbst.


Versicherter Personenkreis

Versichert ist das im Versicherungsschein benannte Unternehmen.