Rechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer

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Versicherte Bereiche

Firmenbereich:
Es besteht Versicherungsschutz für die versicherte Person und deren im Versicherungsschein genannter gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz in Höhe von max. 24.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr.

Es besteht auch Versicherungsschutz für die versicherte Person für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dessen angestellten Mitarbeitern.


Bereich Spezialstrafrechtsschutz:
Der Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person in Ausübung der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.


Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
  • Beistand im Verwaltungsrecht
  • Zeugenbeistand


Wichtige Hinweise:

  • Die Rechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer kann als Zusatzbaustein in der Firmenrechtsschutzversicherung und Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter oder Eigentümer eines gewerblich genutzten Objektes.
  • Übersteigt der Gesamt-Bruttoumsatz der versicherten Tätigkeit 24.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr, so wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt des Zustandes in eine Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige um.