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Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. | Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. | ||
Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Basisversorgung (Krankenversicherung,Pflegepflichtversicherung), zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.<br /> | Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Basisversorgung (Krankenversicherung,Pflegepflichtversicherung), zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.<br /> |