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Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. | Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar. Unterschieden wird zwischen '''Beiträgen zur Basisversorgung''' (Krankenversicherung,Pflegepflichtversicherung), '''zur Altersvorsorge''' (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur '''sonstigen Daseinsvorsorge''' (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.<br /> | ||
Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Basisversorgung (Krankenversicherung,Pflegepflichtversicherung), zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.<br /> | |||