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*Eine Unterscheidung stellt sich durch die Zahl der vertretenden Versicherer dar. | *Eine Unterscheidung stellt sich durch die Zahl der vertretenden Versicherer dar. | ||
* Eine weitere Unterscheidung, | * Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. | ||
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | :Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | ||
* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | * Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. | ||
Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | |||
* Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung. | * Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung. |