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* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. | * Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. | ||
Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | :Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | ||
* Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung. | * Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung. | ||
⚠️ Der Einfirmenvertreter ist i.d.R. immer an die Weisung des Versicherers gebunden. Er vertreibt ausschliesslich Produkte eines, seines Versicherers. Die Haftung übernimmt i.d.R. der Versicherer. | ⚠️ Der Einfirmenvertreter ist i.d.R. immer an die Weisung des Versicherers gebunden. Er vertreibt ausschliesslich Produkte eines, seines Versicherers. Die Haftung übernimmt i.d.R. der Versicherer. | ||
Diese Ausschliesslichkeitsvermittler bzw. der Ausschliesslichkeitsvertrieb stehen in heftiger Kritik. | Diese Ausschliesslichkeitsvermittler bzw. der Ausschliesslichkeitsvertrieb stehen in heftiger Kritik. | ||
Eine objektive Beratung schliesst sich nahezu gänzlich aus. Wettbewerbe und Belohnungssysteme der Unternehmen tragen ebenfalls bei. Der Verbraucherschutz bleibt aussen vor. | Eine objektive Beratung schliesst sich nahezu gänzlich aus. Wettbewerbe und Belohnungssysteme der Unternehmen tragen ebenfalls bei. Der Verbraucherschutz bleibt aussen vor. |