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:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | :Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | ||
* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine selbstständige | * Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. | ||
:Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | :Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | ||