Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
bleibt es bei einem offenen Personenkreis.


Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.
 
 
Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. 
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