Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:


Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.
XXX
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü