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Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden. | Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden. | ||
'''Berücksichtigung der Wertsteigerung''' | |||
Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt. |