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Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn | Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn | ||
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht<br /> | |||
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist<br /> | |||
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)<br /> | |||
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt<br /> | |||
- der Zustand beträgt mindestens Note 3<br /> | |||