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Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. | Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. | ||
Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig. | Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.<br /> | ||
'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. | '''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. | ||
Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich. | Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich. | ||
[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br /> | [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br /> | ||
Schlagwort: Kfz Zulassung | Schlagwort: Kfz Zulassung, Neuausstellung Kfz Dokumente | ||
<center>{{BimpimV02}} | <center>{{BimpimV02}} |