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Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. | Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. | ||
Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.<br /> | Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.<br /> | ||
Die wichtigsten Einträge, Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind: Amtliches Kennzeichen, Anzahl der Vorbesitzer, Datum der Erstzulassung, Name und Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung sowie sämtliche Angaben zum Fahrzeug - wie: Typ, Marke, Handelsbezeichnung, Farbe, Fahrgestellnummer, Hubraum, Nennleistung in PS/KW, Kraftstoffart und ... | |||
'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. | '''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. |