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Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht zu. Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN schriftlich hierüber zu informieren. | '''Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht zu.''' Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN schriftlich hierüber zu informieren.<br /> | ||
Die Widerrufsbelehrung hat die Frist und die Anschrift an die der Widerruf zu erfolgen hat, zu enthalten. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. | Die Widerrufsbelehrung hat die Frist und die Anschrift an die der Widerruf zu erfolgen hat, zu enthalten. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. | ||
Wurde seitens des Versicherers eine vorläufige Deckung erteilt, besteht kein Recht auf Widerruf. | Wurde seitens des Versicherers eine vorläufige Deckung erteilt, besteht kein Recht auf Widerruf. |