Widerruf, Antragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


'''Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes  Widerrufsrecht zu.''' Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN schriftlich hierüber zu informieren.<br />
'''Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes  Widerrufsrecht zu.''' Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN mit der Widerrufsbelehrung schriftlich hierüber zu informieren.<br />


Die Widerrufsbelehrung hat die Frist und die Anschrift an die der Widerruf zu erfolgen hat, zu enthalten. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.
Die Widerrufsbelehrung hat die Frist und die Anschrift an die der Widerruf zu erfolgen hat, zu enthalten. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.
Wurde seitens des Versicherers eine vorläufige Deckung erteilt, besteht kein Recht auf Widerruf.
⚠️ Wurde seitens des Versicherers eine vorläufige Deckung erteilt, besteht kein Recht auf Widerruf.


Schlagwort: Wiederruf, Antragswiderruf, Widerrufsrecht, Widerspruch, Antragswiderspruch
Schlagwort: Wiederruf, Antragswiderruf, Widerrufsrecht, Widerspruch, Antragswiderspruch


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü