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- Wasserschäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br /> | - Wasserschäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)<br /> | - Wasserschäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung<br /> | - Wasserschäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung - zusätzlich versicherbar<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung<br /> | - Wasserschäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung - zusätzlich versicherbar<br /> | ||
'''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden. | '''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden. |