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Versicherungsvereter als Einfirmenvertreter und Mehrfirmenverteter | Versicherungsvereter als Einfirmenvertreter und Mehrfirmenverteter | ||
- Eine Unterscheidung stellt sich durch die '''Zahl der vertretenden Versicherer''' dar.<br /> | |||
- Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf im '''Haupt- oder Nebenberuf''' ausgeübt wird. | |||
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | :Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. <br /> | ||
- Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine | |||
:selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | :selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.<br /> | ||
- Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung.<br /> | |||