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:selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.<br /> | :selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.<br /> | ||
- Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung.<br /> | - Entsprechend der jeweiligen '''Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung'''.<br /> | ||