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Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt. | Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt. |