Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger<br />


Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt.
Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü