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Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger<br /> | Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger<br /> | ||
Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so haften alle Verursacher | Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt. | ||
Der Geschädigte hat die freie Wahl an welchen Schädiger, Verursacher er sich wendet und seine Ansprüche geltend macht. Die Schädiger können untereinander Regress nehmen. | Der Geschädigte hat die freie Wahl an welchen Schädiger, Verursacher er sich wendet und seine Ansprüche geltend macht. Die Schädiger können untereinander Regress nehmen. | ||