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* '''Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br /> | * '''Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br /> | ||
- Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen | - Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. <br /> | ||
- | - Ein Arzt ist hinzuzuziehen.
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- Es hat eine wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige zu | - Es hat eine wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige zu erfolgen.
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- | - Es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben.
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- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
<br /> | - Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
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- | - Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss erteilt werden.<br /> | ||
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden. | - Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden. | ||
Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten. | Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten. |