Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
.<br />
- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
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- Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss erteilt werden.<br />
- Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss erteilt werden.<br />
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.<br />
 
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />
Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.

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