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- Es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls. | - Es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls. | ||
* '''Anzeigepflicht, | * '''Anzeigepflicht, Auskunftspflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br /> | ||
- Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. <br /> | - Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. <br /> |