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Wer unschuldig in einen Schaden verwickelt wurde, hat für die Reparaturdauer '''des Kfz u.U. Anspruch auf einen Ersatzwagen'''. Wird darauf verzichtet erhält der Versicherungsnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung. | Wer unschuldig in einen Schaden verwickelt wurde, hat für die Reparaturdauer '''des Kfz u.U. Anspruch auf einen Ersatzwagen'''. Wird darauf verzichtet, erhält der Versicherungsnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung. | ||
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