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Schäden die unter 715 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet. | |||
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist ein Bagatellschaden jeder Sachschaden an einem Auto, dessen Reparatur unter 715 Euro kostet. | |||
Typische Bagatellschäden sind zum Beispiel Kratzer im Lack oder kleinere Dellen. | |||
Der Laie kann kaum abschätzen, ob ein Fahrzeugschaden ein Bagatellfall ist oder nicht. Deshalb sollte jeder Pkw-Schaden dokumentiert und der Kfz- | |||
lschäden wird normalerweise kein Kfz-Gutachter hinzugezogen. Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt genügt für die Regulierung. | |||
Keine Kostenübernahme eines Gutachters | |||
Bei einem Bagatellschaden muss die Versicherung des Verursachers die Kosten eines Sachverständigen nicht tragen. Beauftragen Sie einen, können Sie demnach auf diesen Kosten sitzen bleiben. | |||