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Schäden die unter 715 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet. | Schäden die unter 715 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet. | ||
Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | |||
Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen, | |||