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Liegt eine Unterbrechungsdauer von mehr als 7 Jahren vor, so besteht die Möglichkeit, dass die schadenfreie Zeit vor der Unterbrechung berücksichtigt wird. In der Praxis ist es hilfreich, eine Bestätigung über die Schadenfreiheitsklasse beim vorherigen Versicherungsunternehmen anzufordern um eine bessere Einstufung zu erreichen. | Liegt eine Unterbrechungsdauer von mehr als 7 Jahren vor, so besteht die Möglichkeit, dass die schadenfreie Zeit vor der Unterbrechung berücksichtigt wird. In der Praxis ist es hilfreich, eine Bestätigung über die Schadenfreiheitsklasse beim vorherigen Versicherungsunternehmen anzufordern um eine bessere Einstufung zu erreichen. | ||
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Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch Kostenübernahme''' | '''Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch Kostenübernahme''' | ||
Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt im Regelfall durch einen selbstverschuldeten Unfall. Der Versicherungsnehmer hat oftmals die Möglichkeit den Schaden selbst zu bezahlen, um die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Im Schadensfall wird zunächst die Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und der Versicherungsnehmer über die konkrete Schadenhöhe informiert. Im Regelfall kann sich der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Schadenregulierung entscheiden, ob er die entstandenen Kosten an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet. Somit bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten und es erfolgt keine Rückstufung. | Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt im Regelfall durch einen selbstverschuldeten Unfall. Der Versicherungsnehmer hat oftmals die Möglichkeit den Schaden selbst zu bezahlen, um die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Im Schadensfall wird zunächst die Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und der Versicherungsnehmer über die konkrete Schadenhöhe informiert. Im Regelfall kann sich der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Schadenregulierung entscheiden, ob er die entstandenen Kosten an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet. Somit bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten und es erfolgt keine Rückstufung. |