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Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. | Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. | ||
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. | Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br /> | ||
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br /> | |||
- die Förderung des fachlichen Austausches<br /> | |||
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br /> | |||
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br /> | |||
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br /> | |||
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für <br /> | |||
- Mitglieder<br /> | |||
- Sozialversicherungsträger<br /> | |||
- Behörden<br /> | |||
- Verbände<br /> | |||
- Ministerien<br /> | |||